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Der Gemeindevorstand wird beauftragt Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen des passiven Schallschutz zu erarbeiten und der Gemeindevertretung zur weiteren Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. Für die Förderung sind Haushaltsmittel in Höhe von 15.000,- EUR in den Haushaltsplan 2024 und jeweils 25.000,- EUR für weitere drei Jahre in das Investitionsprogramm für die Jahre 2025,2026 und 2027 einzustellen, sowie in die Haushaltsplänen 2025, 2026 und 2027 einzuarbeiten.